Informationen zu Kassenzulassungen zur Abgabe von Haarersatz als Hilfsmittel
Für die Versorgung mit medizinischem Haarersatz auf Rezept sind ganz unterschiedliche Arten der Zertifizierung möglich. Die Aussage "Vertragspartner der Krankenkassen" ist Patienten wenig hilfreich. Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen, ist eine Zertifizierung zwingend erforderlich. Dazu muß eine Präqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1a Satz 3 SGB V beantragt werden. Diese erfolgt nach bestimmten Voraussetzungen:
Geprüfte Fachkraft für Zweithaar (HWK) : beinhaltet ein 2 - Tages - Seminar
Es werden Grundkenntnisse, technischer Umsetzung, Pflege von Perücken bis hin zu Werbung und Verkauf von Zusatzprodukten vermittelt. Die Teilnehmer erhalten ein Fortbildungszertifikat.
An der Hochschule für Bildende Künste Dresden hat ein Diplom-Designer (FH) Maskenbildner 7 Semester Postichkunde (Haarersatz herstellen) und diverse Praktika an Theatern, Opernhäusern ect. Das sind zusammen mindestens 4 Jahre Studium / Ausbildung - insgesamt ca. 1500 Stunden, in denen er vom geschnittenen "Rohhaar" bis zur Herstellung von Perücken, Haarteilen sowie Bärten alles erlernt. ( siehe www.hfbk-dresden.de)
Mit diesem Studienabschluß bin ich weder Friseursalon, Haarpraxis, Perückenladen oder "Zweithaarspezialist" nach Wochenendseminar
In vielen Krankenkassenverträgen ist die Hilfsmittelversorgung innerhalb von 28 Tagen vorgeschrieben. Monatelange Wartezeiten sind unzulässig, müssen Sie sich als Versicherte nicht gefallen lassen.
Die Höhe der Zuzahlungen ist bei den einzelnen Kassen sehr unterschiedlich manchmal auch verhandelbar (Einzelfallentscheidung). Zum Teil werden die gesamten Kosten übernommen. Sie richten sich immer nach der Grunderkrankung des Patienten und der sich daraus ableitenden, notwendigen Tragedauer des Haarersatzes.
Die Hilfsmittelverordnung beinhaltet neben dem Hilfsmittel einen breiten Leistungsumfang (siehe Preise).
Manche Kassen gehen bei einer Bezuschussung nicht zwingend von einer Gesamtübernahme aus, weil die Versicherte wegen der notwendigen Perücke keine Friseurkosten hat.
Wie hoch der Zuschuss Ihrer Kasse für Sie ist, können Sie in der Hilfsmittelabteilung Ihrer Krankenkasse oder nach Vorlage der Verordnung bei mir erfragen. Nicht verbindlich sind Angaben der Geschäftsstellen der Krankenkassen oder im Internet kursierende Werte.
Privat versicherte Patienten rechnen Rezept und Rechnung wie gewohnt, nach erhaltener Versorgung, selbst ab.
Transgender/Intergenger/Transsexuelle haben, wenn es erforderlich ist, im Rahmen einer medizinischen Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau natürlich auch Anspruch auf eine Perücke und genießen ganz besonders die Intimität meiner Praxen sowie vorhandene Erfahrungen als Maskenbildnerin.
Anders der altersbedingte Haarausfall bei Männern. Er ist keine medizinische Indikationslage. Herren erhalten deshalb nur in Ausnahmefällen unter einer Chemotherapie, bei extremer Narbenbildungen nach Unfällen, Operationen oder Verbrennungen, Haarersatz von ihrer Krankenkasse. Seltener bei einer Alopecia totalis, da bei Männern ein kahler Kopf problemlos in der Gesellschaft akzeptiert wird. Wer aus psychischen Gründen dennoch eine Versorgung wünscht, kann sich mit einem Kostenvoranschlag an seine Krankenkasse wenden. Eine Versorgung ist aus rechtlichen Gründen erst nach dessen Bewilligung möglich. Wer nicht warten möchte, kann sich selbst Haarersatz kaufen.