Informationen zu Kassenzulassungen zur Abgabe von Haarersatz als Hilfsmittel

Für die Versorgung mit medizinischem Haarersatz auf Rezept sind ganz unterschiedliche Arten der Zertifizierung möglich. Die Aussage "Vertragspartner der Krankenkassen" ist Patienten wenig hilfreich. Um mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu dürfen, ist eine Zertifizierung zwingend erforderlich. Dazu muß eine Präqualifizierung nach den Empfehlungen des GKV Spitzenverbandes gemäß § 126 Abs. 1a Satz 3 SGB V beantragt werden. Diese erfolgt nach bestimmten Voraussetzungen:

Friseure ohne Meisterbrief dürfen mit konfektioniertem Haarersatz versorgen, obwohl
Perückenkunde bzw. Perücken oder Haarteile anfertigen seit Jahrzehnten kein Lehrinhalt mehr ist.

Friseurmeister erhalten im Rahmenlehrplan für die Vorbereitung auf die Meisterprüfung für das Friseur-Handwerk 8 Unterrichtsstunden zum Thema "Bewertung und Beurteilung von Haarersatz".

Begründet wird dies Versorgungserlaubnis mit der Geschichte des Friseurhandwerkes. Im Mittelalter zogen Friseure ihren Kunden auch die Zähne und operierten. Das ist aber zum Glück Vergangenheit.
Der Meisterbrief wird damit als ausreichend erachtet, Patienten mit Haarersatz / Prothesen mit Anpassung / handwerklicher Tätigkeit zu versorgen. Allerdings wird der Umfang dieser Tätigkeiten nicht näher definiert. Ob und in welcher Weise diese tatsächlich erledigt werden können, ist nicht ersichtlich.
Selbst verliehene Berufsabschlüsse, mit viel Kreativität gestaltete Qualitätssiegel, Fotos mit Arbeitsutensilien oder von Friseurmessen der Lieferanten bis hin zu möglichst ähnlich klingende Web- und Mailadressen sollen dabei geschickt irreführende Eindrücke erwecken.

Quelle: Handwerkskammer Potsdam, Meistervorbereitung Teil II Friseurhandwerk Stand 24.08.2010

 

Geprüfte Fachkraft für Zweithaar (HWK) : beinhaltet ein 2 - Tages - Seminar

Es werden Grundkenntnisse, technischer Umsetzung, Pflege von Perücken bis hin zu Werbung und Verkauf von  Zusatzprodukten vermittelt. Die Teilnehmer erhalten ein Fortbildungszertifikat.

An der Hochschule für Bildende Künste Dresden hat ein Diplom-Designer (FH) Maskenbildner 7 Semester Postichkunde (Haarersatz herstellen) und diverse Praktika an Theatern, Opernhäusern ect. Das sind zusammen mindestens 4 Jahre Studium / Ausbildung - insgesamt ca. 1500 Stunden, in denen er vom geschnittenen "Rohhaar" bis zur Herstellung von Perücken, Haarteilen sowie Bärten alles erlernt. ( siehe www.hfbk-dresden.de)

Mit diesem Studienabschluß bin ich weder Friseursalon, Haarpraxis, Perückenladen oder "Zweithaarspezialist" nach Wochenendseminar

...denn ich helfe Patienten, habe keine Kunden. Als medizinisch tätige Maskenbilnerin habe ich natürlich ein weit größeres Arbeitsfeld als nur Perückenversorgungen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch immer ein von einem Arzt entsprechend medizinischer Notwendigkeit ausgestelltes Rezept. (siehe auch Rechtliches).

Mit allen Krankenkassen bin ich persönlich vertraglich gebunden, habe natürlich die vom Gesetzgeber geforderten höchstmöglichen Zertifizierungen erhalten (Prothesen Haarersatz mit Anpassung/handwerkliche Tätigkeit). Ich verschicke keinerlei Haarersatz zur Aufarbeitung oder Reparatur an Dritte, sondern erledige diese Arbeiten immer selbst!

Sie brauchen sich um nichts kümmern, müssen nicht selbst zu Ihrer Krankenkasse gehen.
Alle erforderlichen Formalitäten vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung erledige ich für Sie.
Kassenleistungen, auf die jeder einen gesetzlichen Anspruch hat, ermöglichen dem Patienten eine optimale Versorgung, ein Service, der qualifiziert nur vor Ort und nicht über das Internet erbracht werden kann.
 
Die Wertigkeit von Präqualifizierungen zeigt die Möglichkeit von Onlineverkäufen. Wer im Internet oder in einem normalen Laden kauft, verzichtet wissentlich auf von der Krankenkasse geforderte und bezahlte Leistungen. Zudem ist es unzulässig, wenn von Ihnen verlangt wird in Vorkasse zutreten!

In vielen Krankenkassenverträgen ist die Hilfsmittelversorgung innerhalb von 28 Tagen vorgeschrieben. Monatelange Wartezeiten sind unzulässig, müssen Sie sich als Versicherte nicht gefallen lassen.

Da Kassenzulassungen in unterschiedlichen Leistungsumfängen erteilt werden, fragen Sie im Vorfeld besser nach, ob Ihr Versorger überhaupt selbst in der Lage ist eine Perücke zu knüpfen oder Änderungsarbeiten unkompliziert sofort erledigen kann. Von Dritten wird diese Dienstleistung mangels vorhandener Qualifikation für 142,80 Euro pro Stunde angeboten. Das kann für Kunden sehr teuer werden.


Die Höhe der Zuzahlungen ist bei den einzelnen Kassen sehr unterschiedlich manchmal auch verhandelbar (Einzelfallentscheidung). Zum Teil werden die gesamten Kosten übernommen. Sie richten sich immer nach der Grunderkrankung des Patienten und der sich daraus ableitenden, notwendigen Tragedauer des Haarersatzes.

Die Hilfsmittelverordnung beinhaltet neben dem Hilfsmittel einen breiten Leistungsumfang (siehe Preise).  

Manche Kassen gehen bei einer Bezuschussung nicht zwingend von einer Gesamtübernahme aus, weil die Versicherte wegen der notwendigen Perücke keine Friseurkosten hat.

Wie hoch der Zuschuss Ihrer Kasse für Sie ist, können Sie in der Hilfsmittelabteilung Ihrer Krankenkasse oder nach Vorlage der Verordnung bei mir erfragen. Nicht verbindlich sind Angaben der Geschäftsstellen der Krankenkassen oder im Internet kursierende Werte.

Privat versicherte Patienten rechnen Rezept und Rechnung wie gewohnt, nach erhaltener Versorgung, selbst ab.

Transgender/Intergenger/Transsexuelle haben, wenn es erforderlich ist, im Rahmen einer medizinischen Geschlechtsumwandlung vom Mann zur Frau natürlich auch Anspruch auf eine Perücke und genießen ganz besonders die Intimität meiner Praxen sowie vorhandene Erfahrungen als Maskenbildnerin.

Anders der altersbedingte Haarausfall bei Männern. Er ist keine medizinische Indikationslage. Herren erhalten deshalb nur in Ausnahmefällen unter einer Chemotherapie, bei extremer Narbenbildungen nach Unfällen, Operationen oder Verbrennungen, Haarersatz von ihrer Krankenkasse. Seltener bei einer Alopecia totalis, da bei Männern ein kahler Kopf problemlos in der Gesellschaft akzeptiert wird. Wer aus psychischen Gründen dennoch eine Versorgung wünscht, kann sich mit einem Kostenvoranschlag an seine Krankenkasse wenden. Eine Versorgung ist aus rechtlichen Gründen erst nach dessen Bewilligung möglich. Wer nicht warten möchte, kann sich selbst Haarersatz kaufen.