Kosten für Versicherte / Preisgestaltung
Die Versorgung für Haarersatz als Hilfsmittel ist kostenfrei - mit Ausnahme der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung in Höhe von 10 Euro,
wenn keine Zuzahlungsbefreiung vorliegt. Dieser Betrag ist vom Gesetzgeber festgelegt. Die jährliche Gesamtsumme der Zuzahlung richtet sich nach dem Einkommen des Versicherten. Eine Befreiung muß bei der Krankenkasse beantragt werden.
Mehrkosten und dadurch bedingte Folgekosten, "die über das Maß des Notwendigen hinausgehen (§33 Abs.1 S.5 SGB V), muss der Versicherte selbst übernehmen. ... Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und umfasst nicht die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern fällt in die Eigenverantwortung des Versicherten." Bekanntmachung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen, Fortschreibung der Produktegruppe 34 "Haarersatz" vom 15.1.18
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- fundierte Beratung
- Vermessung des Kopfes
- Auswahl des Haarersatzes
- Anpassung des Haarersatzes
- Haarschnitt und Frisurengestaltung des Haarersatzes
- Einweisung zum Umgang und zur Pflege
- die bürokratische Abwicklung mit der Krankenkasse und ihrem Abrechenzentrum
- Telefon und/oder E-Mail Kontaktaufnahme zur Beratung und Information usw.
und natürlich
- die Perücke bzw. die Teilbereichsperücke
Berufliche Qualifikationen, das Engagement und die Rahmenbedingungen unter denen eine Versorgung stattfindet, sind natürlich auch unterschiedlich wertig und Patienten unterschiedlich wichtig.
Jeder tatsächliche oder selbsternannte Zweithaarspezialist, der gleichzeitig Perücken und Haarteile online versendet, stellt zwar seine Offenheit für eine moderne Form des Handels zur Schau, negiert damit aber gleichzeitig die Wichtigkeit des angewandten Fachwissens gegenüber Ihnen als Patienten.
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Warum kann ich Ihnen bei guter Qualität in Verbindung mit einer fundierten Ausbildung so faire Bedingungen bieten? Weil ich...
- keine Kosten für Berufs- und Interessenverbände habe, die sich um die Interessen des Friseurhandwerks kümmern;
- als Perückenmacherin keine kostenintensiven Lehrgänge besuchen muss, deren Inhalte zu den absoluten Grundlagen meines Studiums gehörten;
- nicht zu Messen fahren muss;
- keine teure Werbung in Zeitungen, Gesundheitsbroschüren oder im Krankenhaus-TV schalte, meine Werbung ist mein guter Ruf;
- keine Fremdfirma zur Gestaltung meiner Internetseite bezahle, ich gestalte sie selbst;
- dank guter Computerprogramme die gesamte Abrechnung mit den Kassen selbst erledige
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Preisangaben für Perücken
Grundsätzlich gilt: Je wertiger die eingesetzten Materialien und die Verarbeitung desto kostenintensiver ist das Produkt - wie überall im Leben. Aber beachten Sie: Nicht immer ist ein hoher Preis gleichzusetzen mit hoher Qualität. Der Laie kann in der Regel die Qualitätsunterschiede nicht sofort feststellen. Diese zeigen sich erst nach zwei- bis dreimonatigem Tragen. Insofern ist es wichtig, sich einen Versorger auszusuchen, dem man, wie seinem Arzt, auch vertraut.
Nicht hinter jeder "Tiefpreisgarantie" steckt tatsächlich auch ein angemessener Preis. Es ist erstaunlich, welche Unsummen da gefordert und tatsächlich auch bezahlt werden. Vergleichen lohnt.Preise für Handwerksleistungen
Interessante Vergleiche der unterschiedlichen Anbieter wie Haarpraxen, Spezialgeschäfte, Perückenläden ect. sind deren Produkte gleicher Lieferanten (z. B. Cyberhairperückenrohlinge) und ob erforderlicher Handwerksleistungen zusätzlich berechnet werden.
Auch anderes ist mitunter sehr interessant. Wer mangels beruflicher Qualifikation und Zertifizierungsgrad selbst keine Posticharbeiten (Handwerksleistungen an Perücken) erledigen kann, dem offerieren manche Anbieter diese Serviceleistungen bei Leistungserbringung innerhalb von 2 Tagen für stolze 142,80 Euro pro Stunde (!).
Je nach Aufwand verrichte ich Posticharbeiten fast immer sofort. Meine Patienten finden das sogar sehr interessant. Zum Teil sind diese Arbeiten Kassenleistungen. Erbitten Sie deshalb auch dafür erst eine medizinische Verordnung (Rezept) und lassen einen Kostenvoranschlag für Ihre Krankenkasse erstellen. Fragen Sie unbedingt vorher bei Ihrer Krankenkasse nach, damit Ihnen keine Rechnung gestellt wird, die Sie nicht tragen müssen. Rückwirkende Vorderungen bzw. Rechnungen im Eigenauftrag dürfen die Kassen von Gesetzes wegen nicht übernehmen.